Aktualisiert

Tai Chi und Qigong als betriebliche Präventionsmaßnahme

Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter

Immer mehr Unternehmen erkennen den Wert einer Innerbetrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiter.

Die stetig höher werdende Belastung des Einzelnen im Arbeitsprozess führt häufig zu vermehrten Ausfällen durch Krankheit, deren Ursachen oft im erhöhten Stressfaktor oder auch körperlicher Fehlbelastung am Arbeitsplatz zu finden sind.

Verantwortungsvoll handelnde Unternehmen bieten Ihren Mitarbeitern zunehmend Angebote zur Gesundheitsvorsorge im Rahmen einer Betrieblichen Prävention.

In Fernost wird als Betriebssport häufig auch Tai Chi und Qigong durchgeführt. Mit ausgewählten Übungen kann man Anfängern schnell ein Gefühl für Entspannung, Loslassen, Wachheit und Konzentration vermitteln. Mit solchen betrieblichen Maßnahmen kann sich der Mitarbeiter entlasten und lernt, besser mit Stress umzugehen.

Das lernen einer korrekten Körperhaltung beim ausüben des Tai Chi mildert zudem das Risiko körperlicher Fehlbelastung, da viele Anleitungen durch eine qualifizierte Lehrkraft auch im Alltag und am Arbeitsplatz Anwendung finden können.

Tai Chi und Qigong sind bestens geeignet die körperliche und die mentale Fitness zu unterstützen und ist unabhängig von Alter oder Geschlecht von jedermann auszuüben.

Als durch das Tai Chi Zentrum Hamburg ausgebildete Fachkraft für Tai Chi und Qigong unterrichte ich nach dem Konzept "Betriebliche Prävention" des Tai Chi Zentrums Hamburg e. V.

 

 

Diese Kurse sind von den Krankenkassen anerkannt als Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V  

Krankenkassen erstatten etwa 80-100%

 


 

 

Tai Chi Qigong Seminar der Drogeriekette Rossmann

 

Seminarangebot der Firma Rossmann für Ihre Mitarbeiter   " Entspannt in hektischer Zeit "

Fotos vom Seminarwochenende

 

Neue Tai Chi/ Qigong Seminare in 2013 für Rossmann Mitarbeiter!

Entspannt in hektischer Zeit

(fernöstliche Meditationstechniken Tai Chi und Qigong)

 

1. Seminar:  15.-17.03.2013  in Hützel/ Bispingen

2. Seminar:  31.05.-02.06.2013 in Potsdam

3. Seminar:  20.-22.09.2013 in Remscheid

3. Seminar:  18.-20.10.2011 in München

Infos auch im Rossmann-Intranet unter Informationen > Personal > Seminare.

Anmeldungen mit dem Anmeldeformular vom Schwarzen Brett an Personalentwicklung

 



Neue  Qigong Kurs in 2013 für  Mitarbeiter der Asklepios Klinik Altona!


Beginn 15.01.2013  um 16:30Uhr in den Räumen der Physiotherapeutischen Abteilung des AK Altona
Für Mitarbeiter kostenfrei. Infos über Frau Lessat .b.lessat@asklepios.com
Asklepios Klinik AltonaPaul-Ehrlich-Str. 1 - 22763 HamburgTel.: (040) 1818 81 1880


Neue  Tai Chi/ Qigong Kurs in 2013

für  Mitarbeiter des Albertinen-Krankenhauses und Albertinen-Haus


Beginn 21.01.2013 um 15 Uhr im Musikraum im Albertinenhaus
Für die Mitarbeiter/ innen der Albertinen-Krankenhaus/ Albertinen-Haus GmbH wird die Teilnahme an diesem Gesundheitsangebot mit 40,-€ unterstützt. Auch die Krankenkasse erstattet einen Teil der Kosten.
Kontakt: Margit Wiehle referentin für Betriebliche Gesundheutsförderung

Albertinen-Haus Zentrum für Geriatrie und Gerontologie
Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gGmbH
Sellhopsweg 18-22
22459 Hamburg
Tel: 040/5581 4932
Mobil: 0151 19 543 100
margit.wiehle@albertinen.de
www.albertinen.de



Steuervorteile durch Gesundheitsprävention

Quelle:  Welt-online

 

Fiskus unterstützt jetzt die Gesundheitsförderung

(Von Hubertus Heuser 27. November 2008, 12:11 Uhr)

Wer Sport treibt, erhält seine Arbeitskraft. Ein neues Steuergesetz bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Chefs, beide können profitieren, wenn der Arbeitnehmer sich fit hält. Auch Programme zur Rauchentwöhnung und Stressbewältigung fallen unter das Gesetz. Aber es gibt auch einen Wehrmutstropfen.

 
Noch im laufenden Jahr kann jeder Arbeitgeber für jeden seiner Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 500 Euro für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben. Auch der Arbeitnehmer braucht solche Extras dann nicht zu versteuern, sie sind kein "geldwerter Vorteil".

Entscheidend ist zunächst, dass der Arbeitnehmer die Leistung zusätzlich erhält, also nicht etwa als Teil seiner regulären Entlohnung. Das Gesetz dazu liefert der Gesetzgeber zwar erst zum Ende des Jahres, doch dann gilt es rückwirkend für 2008.

Arbeitnehmer sollten deshalb ihren Chef ruhig noch in diesem Jahr ansprechen und auf die neuen Möglichkeiten aufmerksam machen, denn die Steuerregeln sind noch wenig bekannt. Dabei bieten sich jetzt vielfältige Gelegenheiten, etwas für die Gesundheit zu tun und das gleichzeitig beim Finanzamt geltend zu machen.

Die Teilnahme an einer Rückenschule ist genauso steuer- und sozialabgabenfrei wie Ernährungsberatung, Bewegungstraining, Programme zur Stressbewältigung und Entspannung, Suchtprävention und vieles mehr. Unter die Steuerbefreiung fallen jedenfalls alle Leistungen, die im "Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen" genannt sind.

Rudolf Schwanitz, Staatssekretär im Gesundheitsministerium, erhofft sich davon gleich einen mehrfachen Nutzen: "Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmern und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Außerdem wird Bürokratie abgebaut." Denn der Arbeitgeber braucht dem Finanzamt jetzt nicht mehr nachzuweisen, dass er ein "ganz überwiegend betriebliches Interesse" hat, wie das in der Sprache der Finanzämter bisher hieß. Jetzt reicht es völlig aus, wenn es sich um eine nach dem Präventionsleitfaden anerkannte Methode zur Gesundheitsförderung handelt.

Worauf Sie achten sollten

  • Arbeitnehmer können gesundheitsfördernde Leistungen nicht einfordern.

  • Der Arbeitgeber muss die Maßnahmen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn leisten, als Bonus.

  • Gesundheitsfördernde Leistungen können direkt vom Arbeitgeber gezahlt werden oder an den Arbeitnehmer als Erstattung für bereits von ihm bezahlte Leistungen.

  • Die Maßnahmen müssen nicht kollektiv und nicht allen Mitarbeitern gleich zu Gute kommen. Jeder einzelne kann andere Leistungen vom Arbeitgeber bezahlt bekommen.

  • Maßgeblich für die Einstufung als gesundheitsfördernde Leistung ist zunächst der "Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen". Den gibt es bei den Krankenkassen z. B. unter www.ikk.de/Politik und Positionen/Prävention. Auch Krankenkassen bieten oft Hilfe bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen.

In der Begründung des Gesetzesentwurfs wird deshalb klargestellt: "Mit der Einführung der Steuerfreiheit wird oft auch entbehrlich zu prüfen, ob eine Maßnahme zur Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit der Arbeitnehmer dient". Es spielt auch keine Rolle, ob die Maßnahme im Betrieb oder außerhalb durchgeführt wird. Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer sogar, und das ist neu, entsprechende Beträge bar auf die Hand auszahlen.

"Ganz auf der sicheren Seite ist der Arbeitgeber, wenn er den Betrag auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung als steuerfreie Sonderleistung zur Gesundheitsförderung ausweist", sagt Annette Wendel-Haack. Als Inhaberin eines Lohnservices ist die Berlinerin über solche Gesetzesänderungen immer auf dem Laufenden, und als clevere Unternehmerin nutzt sie die neue Rechtslage schon jetzt für sich und ihre Mitarbeiterinnen aus: Ihr sechsköpfiges Büroteam schickt sie komplett zur Ganzkörpermassage. Jede Massage kostet etwa fünfzig Euro. "Da ergeben sich ungeahnte Möglichkeiten zur Mitarbeitermotivation, und das Sammeln von Belegen lohnt sich in jedem Fall."

Wer also sowieso mit seinem Chef im Gespräch ist über eine Jahresprämie, andere mögliche Lohnzusatzleistungen oder sogar einen steuergünstigen Ersatz sucht für eine kleine Gehaltserhöhung, der sollte eigentlich offene Türen einrennen, wenn er seinem Arbeitgeber Vorschläge macht zur Gesundheitsförderung.

Möglich macht das alles das Jahressteuergesetz 2009. Das tritt zwar erst zum 1. Januar in Kraft, doch die neuen Bestimmungen gelten dann rückwirkend auch für 2008. "Die Regelung kommt sicher", bestätigt Jeanette Schwamberger vom Bundesfinanzministerium. "Sie soll am 19. Dezember vom Bundesrat verabschiedet werden."

Doch einen Wermutstropfen gibt es: Das Gesetz schließt die Steuerfreiheit für die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine durch den Arbeitgeber aus.

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